Arbeitnehmerbegriff bei Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers
In der vorliegenden Entscheidung hatte sich das BAG mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein GmbH-Geschäftsführer einen Status als Arbeitnehmer haben kann, mit der Folge, dass im Falle einer Kündigung das KSchG Anwendung findet. Der Geschäftsführer einer GmbH wird regelmäßig auf Grundlage eines freien Dienstvertrages und nicht aufgrund eines Arbeitsvertrages tätig. Auch gegenüber einem Geschäftsführer steht der Gesellschaft ein unternehmerisches Weisungsrecht zu. Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht. Bei dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt konnte das BAG einen solchen extremen Ausnahmefall nicht bestätigen (BAG, Urt. v. 27.04.2021 - 2 AZR 540/20).