Rechtsweg bei der Klage eines GmbH- Geschäftsführers
In dem vorliegenden Rechtsstreit hatte das BAG über die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen zu entscheiden. Die Klägerin war bei der Beklagten als Geschäftsführerin angestellt. Der Geschäftsführervertrag sah im einzelnen Regelungen hinsichtlich der Geschäftsführertätigkeiten vor. Zur Beurteilung der Frage, ob der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist, hatte das BAG die Frage zu beurteilen, ob die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person bei der Beklagten beschäftigt war. In der Regel ist ein Geschäftsführer einer GmbH auf Basis eines freien Dienstvertrages, welches kein Arbeitsvertrag darstellt, tätig. Die Weisungsgebundenheit eines GmbH-Geschäftsführers die so stark ist, dass sie auf eine Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht. Einen solchen extremen Ausnahmefall sah das BAG vorliegend nicht verwirklicht. Mit der vorliegenden Entscheidung bestätigte das BAG die bisherige Rechtsprechung zur Einordnung der Geschäftsführer-Anstellungsverhältnisse als freie Dienstverträge, mit der Folge, dass Streitigkeiten nicht in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fallen (BAG Beschl. v. 8.2.2022 - 9 AZB 40/219.