Second-Markt für E-Books
Dem EuGH wurde die Rechtsfrage vorgelegt, ob ein gewerblicher Handel mit "gebrauchten" E-Books im Internet zulässig ist. Vorliegend hatte ein Anbieter im Internet seinen registrierten Kunden den Erwerb von zuvor selbst erworbenen E-Books angeboten. Das "gebrauchte" E-Book konnte dabei in unbegrenzter Anzahl entgeltlich heruntergeladen werden. Im Kern handelt es sich um die Frage, ob durch das Inverkehrbringen eines E-Books das Verbreitungsrecht des Urhebers erschöpft ist und dem Erwerber das Recht zusteht, das erworbene E-Book zur dauerhaften Nutzung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der EuGH urteilte, dass durch das Inverkehrbringen eines E-Books durch den Urheber dessen Verbreitungsrecht nicht erschöpft ist. Das Gericht argumentiert hier, dass ein E-Book anders als ein gedrucktes Buch nicht abgenutzt wird und sich auch mit dem Alter nicht verschlechtert. Im Ergebnis verletzt der Handel mit "gebrauchten" E-Books daher die Urheberrechte der Autoren und ist somit unzulässig (EuGHECLI:EU:C.2019:1111, NJW 2020, S. 827).