Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers – Rechtsweg
Wird die Organstellung des Geschäftsführers einer GmbH widerrufen (ohne dass die Abbestellung bereits in Handelsregister eingetragen war) und der Geschäftsführeranstellungsvertrag gekündigt, so sind bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis die Arbeitsgerichte zuständig. Dieses hat das BAG mit seiner Entscheidung vom 22.10.2014 (10 AZB 46/14) nunmehr entschieden. Mit der vorliegenden Entscheidung hat das BAG seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, nach der bislang die Landgerichte für Rechtsstreitigkeiten zuständig waren. Die Entscheidung hat jedoch keine Auswirkung auf die Frage, ob das zugrunde liegende Vertragsverhältnis als Dienst- oder Arbeitsvertrag zu qualifizieren ist. Hier bleibt es bei der von der Rechtssprechung entwickelten Kriterien.