Werbung mit Testergebnissen
Zu den effektivsten Werbeaussagen zählt eine Werbung mit Testergebnissen. Die Rechtsprechung hat einige wichtige Bedingungen aufgestellt, damit die Werbung nicht als irreführend beanstandet werden kann.
So muss zunächst die Fundstelle eindeutig und leicht zugänglich angegeben werden, damit sich der Verbraucher über den Test im Einzelnen informieren kann. Ferner muss genannt werden, in welchem Verhältnis das beworbene Produkt zu den getesteten Konkurrenzprodukten steht. Auch muss das Testergebnis dem aktuellen Stand entsprechen. Selbstverständlich müssen getestetes und beworbenes Produkt identisch sein; es sei denn die Artikel sind baugleich. Dann muss ein Hinweis hierauf erfolgen. Wichtig ist ferner, dass einzelne Testinstitute, wie z.B.- Stiftung Warentest, ÖKO-Test, u.a. besondere (vertragliche) Bedingungen für die Werbung mit ihren Testergebnissen aufstellen, die unbedingt zu beachten sind.
Da sich bei der Werbung mit Testergebnissen viele Fallstricke verbergen, empfiehlt es sich, zuvor rechtlichen Rat einzuholen, um Abmahnungen zu vermeiden.