Verbot von Zahlungsentgelten bei Online-Diensten
Bislang war der Anbieter von Waren und Dienstleistungen verpflichtet, mindestens eine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit für den Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Das führte aber häufig dazu, dass nur die “Sofortüberweisung” als einzige kostenfreie Zahlunsgmöglichkeit angeboten wurde, für die Inanspruchnahme von weiteren Zahlungsdiensten, z.B. bei dem Einsatz von Kreditkarten, eine zusätzliche Gebühr erhoben wurde.
Mit einer zum 13.01.2018 in Kraft getretenen Neuregelung wurde ein neuer § 270a BGB geschaffen, der den Händlern untersagt, für die gängisten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte zu fordern. Der Verbraucher soll somit vor unerwarteten Forderungen nach zusätzlichen Gebühren geschützt werden, zumal der Verbraucher diese bei vielen Anbietern erst im Laufe des Bestellvorgangs zur Kenntnis nehmen konnte.