Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen falscher Auskunft zu steuerrechtlichen Fragen
Erteilt ein Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages, der die Zahlung einer Abfindung vorsieht, überobligatorisch eine falsche oder unvollständige Auskunft auf eine Frage des Arbeitnehmers zu steuerrechtlichen Aspekten der Abfindungszahlung, haftet er nach § 280 Abs. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB für den durch die schuldhaft erteilte fehlerhafte Auskunft enstandenen Schaden. Im vorliegenden Fall hat ein Arbeitgeber anlässlich des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages mit einem Mitarbeiter diesem gegenüber falsche steuerrechtlichen Angaben über die steuerlichen Auswirkungen einer Abfindungszahlung erteilt, obwohl hierzu keine Rechtspflicht bestand. Das LArbG Baden-Württemberg sah hierin in seiner Entscheidung eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers begründet, die ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers auslöst (LArbG Baden-Württemberg Urt. v. 5.11.2020, 17 Sa 12/20).