Haftung des Anschlussinhabers für illegales File-Sharing?
Bereits mit Urteil vom 15.12.2012 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Eltern für das illegale File-Sharing ihres 13 jährigen Sohnes nicht haften, sofern sie ihn über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen belehrt haben. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof eine Haftung des Internet-Anschlusshabers für rechtswidriges File-Sharing auch eines volljährigen Familienmitglieds verneint (Urteil vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12). Zwar wird von dem Anschlusshaber weder eine Belehrung noch eine Überwachung gefordert. Ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass das volljährige Familienmitglied den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, ist der Anschlussinhaber zum Eingreifen verpflichtet und haftet dann auch für illegales File-Sharing.