Aktuelles Gewerblicher Rechtsschutz

Neue Gerichtsentscheidungen und aktuelle 

ENTWICKLUNGEN

von Carsten Hartisch 03 März, 2021
Der vorliegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes lag eine Berichterstattung eines Nachrichtenmagazins über eine Unternehmung eines bekannten Moderators zugrunde. Das Nachrichtenmagazin berichtete hier im Zusammenhang mit Steuersparmöglichkeiten maltesischer Gesellschaften über eine durch den Moderator gegründete Gesellschaft, die den Namensbestandteil Yachting beinhaltete. Wörtlich hieß es in dem Beitrag: „Es gibt zumindest ein paar naheliegende Gründe, nach Malta zugehen, wenn die Firma das Wort „Yachting" im Namen trägt (...) Vor allem Yachtbesitzer lockt der EU-Zwerg mit Sonderangeboten - bei der Mehrwertsteuer." Gegen diesen Beitrag wandte sich der Moderator und beantragte die Veröffentlichung einer Gegendarstellung. Nachdem das Ausgangsgericht LG Hamburg den Antrag ablehnte, verurteilte das OLG Hamburg auf die sofortige Beschwerde hin das Nachrichtenmagazin zum Abdruck der Gegendarstellung. Die Gegendarstellung wurde durch das Nachrichtenmagazin abgedruckt und Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hob die Entscheidung mit der Begründung auf, dass vorliegend die Pressefreiheit verletzt sei, da der Artikel im wesentlichen eine Meinungsäußerung darstelle und nur bei (falschen) Tatsachenbehauptungen das Recht der Gegendarstellung bestehe (BVerfG, Beschluss v. 9.12.2020 - 1 BvR 704/18).
von Carsten Hartisch 07 Sept., 2020
Kleidungsstücke können unabhängig einens bestehenden Markenschutzes aufgrund ihrer besonderen Ausgestaltung oder besonderer markanter Merkmale einen Nachahmungsschutz erlangen, wenn der besonderen Ausgestaltung eine herkunftshinweisende Funktion zukommt. Das OLG München setzt -wie aus der BGH- hohe Anforderungen an die wettbewerbliche Eigenart um Modeerzeugnisse vor Nachahmung zu schützen. Eine geringe wettbewerbliche Eigenart reiche indes nicht aus, um einen ergänzenden Lesitungsschutz zu gewähren, so das OLG München in seiner Entscheidung (OLG München, Urt. v. 04.07.2019 - 29 U 3490/17).
von Carsten Hartisch 04 März, 2020
Gastronomiekonzepte könne einen ergänzenden Leistungsschutz genießen, soweit das Konzept in unlauterer Weise nachgeahmt wird. Eine nachschaffende Leistungsübernahme liegt dann vor, wenn nachezu identische und wesentliche Gestaltungsmerkmale in Form von markanten Elementen der Restaurantgestaltung und Menuekarte übernommen werden. In diesem Fall kann ein Gastronomiekonzept vor eine unlauteren Nachahmung geschützt sein urteilte das OLG Düsseldorf (GRUR-RR 2019, S. 112).
von Carsten Hartisch 15 Nov., 2018
Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Geschmack eines Lebensmittels Urheberrechtsschutz begründen kann. Vorliegend stritten zwei niederländische Unternehmen, die jeweils einen Streichkäse mit Crème fraiche und Kräutern herstellen und vertreiben. Bei der Prüfung, ob eine spezifischer Geschmack einen Urheberrechtsschutz begründen kann, stellte der EuGH zunächst klar, dass es darauf ankommt, ob der Geschmack eines Lebensmittels als "Werk" anzusehen ist. Ein Urheberrecht entsteht nicht für Ideen, Verfahren, Arbeitsweisen oder mathematische Konzepte, sondern für deren Ausdrucksformen. Diese müssen mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbar sein. Das Geschmacksempfinden ist ein subjektives Empfingen und veränderlich. Die Wahrnehmung hänge auch von anderen Faktoren, wie Alter, Ernährungsvorlieben und Konsumgewohnheiten ab. Dementsprechend ist nach der Auffassung des EuGH der Geschmack eines Lebensmittelns nicht als "Werk" einzustufen, so dass ein Urheberrechtsschutz abgelehnt wurde (EuGH Urt. v. 13.11.2018 - C-310/17).
von Carsten Hartisch 20 März, 2018
Der EuGH hatte darüber zu entscheiden, ob der Anbeiter von Luxuswaren im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems seinen Händlern verbieten kann, die Produkte über bestimmte Handelsplattformen (hier Amazon) zu vertreiben. Der EuGH entscheid hierzu, dass unter bestimmten Voraussetzungen diese Vorgehensweise kartellrechtlich unbedenklich ist. Die Verbotsklausel muss der Sicherstellung des Luxusimages der Ware dienen, sie muss einheitlich und diskriminierungsfrei festgelegt werden und im angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Ziel stehen (EuGH ECLI:EU:C:2017:941)
von Carsten Hartisch 07 Feb., 2017
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und nach dem Unterlassungsklagegesetz besteht eine ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Landgerichte für Klagen aus strafbewehrten Unterlassungsansprüchen. In einer Entscheidung des BGH (Urt. v. 19.10.2016 - I ZR 93/15) entschied dieser, dass es bei Streitigkeiten aus strafbewehrten Unterlassungsansprüchen für die sachliche Zuständigkeit des angegangenen Gerichts nicht auf den Streitwert ankommt. Bei Landgrichten besteht in der Behandlung solcher Fragen das notwendige Erfahrungswissen, zumal in der Regel bei diesen Streitigkeiten wettbewerbsrechtliche Vorfragen zu klären sind. Die Entscheidung steht im Einklang mit den Bemühungen auf europäischer Ebene, aufgrund der zunehmenden Komplexität der Rechtstreitigkeiten eine Konzentration von Kompetenzen zu schaffen und diese durch Einrichtung spezielle Gerichte und Kammern zu bündeln.
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