Rechtsgebiete

Beratung & Vertretung in den folgenden

RECHTSGEBIETEN

Eine unserer Kernkompetenzen ist das Arbeitsrecht, wobei wir bundesweit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in den Bereichen des Individual- sowie des Kollektivarbeitsrechtes beraten und (gerichtlich) vertreten. 
Die Durchsetzung der jeweiligen Rechtsposition unter Beachtung der wirtschaftlichen Interessen steht dabei im Vordergrund.
Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen, meist wirtschaftlichen Zweck zu erreichen. 
Es ist, soweit es die Personengesellschaften betrifft, eng mit dem Handelsrecht verknüpft.
Wenn eine Immobilie weniger der direkten Nutzung (im Sinne ihres Gebrauchswertes) dient, sondern vornehmlich als Geldanlage, ist neben ihrem Ertrag durch Vermietung oder Verpachtung auch die Wertentwicklung über einen längeren Zeitraum zu beachten.
Hierunter fallen alle Normen, die dem Schutz der gewerblich-geistige Leistung und den damit verbundenen Interessen bestehen, wie Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht.
Zu beachten sind nicht nur die nationalen, sondern auch Vorschriften, die aufgrund von internationalen Abkommen gelten. 
Das Handelsrecht umfasst als Sonderrecht die Gesamtheit der Rechtsnormen der Kaufleute,
Handelsvertreter, soweit die Spezialregelungen, insbesondere für die OHG, KG einerseits und die besonderen Vorschriften für den Handelskauf andererseits keine Anwendung finden, gilt subsidiär das allgemeine Zivilrecht.
Internetrecht befasst sich mit allen rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets und der Nutzung der neuen Medien verbunden sind. 
Dieses betrifft sowohl die Regelungen für die Inhalte der neuen Medien, z.B. bei Domains, 
E-Commerce/Fernabsatz mit den dazugehörigen AGB’s und Datenschutzerklärungen, als auch die technische Seite, wie z.B. das Telekommunikationsgesetz. 
Marken- und sonstiges Kennzeichenrecht beinhaltet den Schutz von Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr. 

Wir melden für Sie die gewünschten Kennzeichnungen beim Deutschen Patent- und Markenamt an und unterstützen Sie in der Abwehr gegen Benutzung durch Dritte.
Wir unterstützen und verteidigen Ihre Rechte als Urheber, auch was die diversen Verwertungsrechte und mögliche Rechteübertragung anbetrifft. 

Auch vertreten wir Sie bei Abmahnungen wegen be-
haupteter Rechtsverletzungen. Ereignisse geistigen Schaffens auf kulturellem Gebiet. 
Das Wettbewerbsrecht umfasst das gesamte Lauter-keitsrecht für einen fairen Handel. 
Wir beraten und vertreten Sie sowohl bei der Ausgestaltung von gesetzeskonformen Werbungen und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Dritten als auch bei der Abwehr von behaupteten Rechts-verletzungen. Dieses bezieht sich auf den vor-prozessualen Bereich, den einstweiligen Rechtsschutz und die damit zusammenhängenden Klageverfahren.
Wir beraten und übernehmen Ihre gerichtliche Ver-tretung in allen Fragen des allgemeinen Vertragsrechts. Hierunter fallen alle zivilrechtlichen Vertragsvorschriften, insbesondere die bekannten Vertragstypen wie Kauf (auch Immobilienverträge), Miete, Werk- und Dienstvertrag, aber auch Mischformen wie z.B. Lizenz-, Franchise-, oder Vertriebsverträge. 
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