Skype vs. Sky – kein Markenschutz für Skype wegen Verwechslungsgefahr
Das Wort- Bildzeichen Skype ist wegen Verwechslungsgefahr mit dem Wortzeichen Sky bei identischen Waren- und Dienstleistungsklassen nicht als Marke eintragungsfähig. Im Rahmen einer Nichtigkeitsklage wurde vor dem EuG bestätigt, dass zwischen den Zeichen eine bildliche, klangliche und begriffliche Ähnlichkeit mittleren Grades bestehe. Zudem gehöre das Wort „sky“ zum Grundwortschatz der englischen Sprache und ist im Wort „skype“ klar erkennbar, zumal dem verbleibenden Bestandteil „pe“ keine eigenständige Bedeutung zukommt. Wegen der bestehenden Verwechslungsgefahr kann daher Skype nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden, so der EuGH (Urt. v. 05.05.2015 T-423/13; T-184/13).