Handelsrecht
Das Handelsrecht umfasst als Sonderrecht die Gesamtheit der Rechtsnormen der Kaufleute.
Handelsvertreter. Soweit die Spezialregelungen, insbesondere für die OHG, KG einerseits und die besonderen Vorschriften für den Handelskauf andererseits keine Anwendung finden, gilt subsidiär das allgemeine Zivilrecht.