Wir beraten und übernehmen Ihre gerichtliche Vertretung in allen Fragen des allgemeinen Vertragsrechts. Hierunter fallen alle zivilrechtlichen Vertragsvorschriften, insbesondere die bekannten Vertragstypen wie Kauf (auch Immobilienverträge), Miete, Werk- und Dienstvertrag, aber auch Mischformen wie z.B. Lizenz-, Franchise-, oder Vertriebsverträge.